Sowohl für den Verkäufer wie auch für den Käufer fallen bei einem Immobiliengeschäft Kosten an. Wo diese entstehen, wie sie erhoben werden und wer sie zu begleichen hat, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Der Handel mit Grund und Boden wird von Kantonen, Städten und Gemeinden seit jeher als wichtiger Teil der Autonomie angesehen. Obwohl im Grundsatz der Ablauf eines Immobiliengeschäftes schweizweit derselbe ist, sind im Detail erhebliche Unterschiede bezüglich Kosten und Zuständigkeiten zu verzeichnen. Allgemeine Aussagen, wieviel ein Immobiliengeschäft kostet und wer diese Kosten zu tragen hat, sind nicht möglich. Klar ist eigentlich nur: es ist nicht nur der Preis, der beim Verkauf oder Erwerb einer Immobilie anfällt, es kommen noch verschiedene Gebühren und andere Auslagen hinzu.

Aufwendungen für den Verkäufer

Beim Verkauf einer Immobilie fallen Grundstückgewinnsteuern, je nach Kanton Notariats- und/oder Grundbuchgebühren sowie Handänderungssteuern und – beim Beizug eines Maklers – dessen Honorar sowie die Marketingkosten an.

Die Grundstückgewinnsteuer, die Marketingkosten (Inserate, Internet, usw.) sowie das Maklerhonorar trägt der Verkäufer allein. Berechnet wird die Grundstückgewinnsteuer, indem die Differenz zwischen dem ursprünglichen Erwerbspreis und dem Verkaufserlös ermittelt wird. Davon können die Gebühren, die Marketingkosten und das Maklerhonorar abgezogen werden. Die steuerliche Behandlung von Grundstückgewinnen ist kantonal allerdings sehr unterschiedlich, sodass bei vergleichbarer Bemessung beträchtliche Differenzen von Kanton zu Kanton bestehen.

Marketing- und Maklerkosten gehen ebenfalls zulasten des Verkäufers. Die Kosten für eine Veröffentlichung bei einem der Internetportale liegen zwischen rund 100 und 200 Franken für zwei Wochen Aufschaltung.

Für die Maklergebühren gibt es zwar keine gesetzlich festgelegte Höhe, als üblich gelten jedoch Provisionen von 2 bis 3 Prozent, je nach Art des zu vermittelnden Objekts und der in den Gebühren enthaltenen Leistungen. Von einem Immobilienverkauf in eigener Sache, um die Maklerkosten einzusparen, ist abzuraten. Nicht nur dass Ungeübte die technischen Abläufe nicht beherrschen, sie setzen in aller Regel auch den Verkaufspreis falsch ein, was letztlich zu einer Erlösminderung führt. Nicht ganz so einfach ist die Wahl des richtigen Maklers. Zu achten ist auf gute Referenzen, einen vollständigen Leistungskatalog sowie transparente und verbindliche Kosten ohne irgendwelche Nachbelastungen.

Gebühren und weitere Steuern

Nicht einheitlich geregelt ist die Handänderungssteuer. In manchen Kantonen ist sie ganz abgeschafft. Die Höhe der Steuer beträgt meist etwa ein bis drei Prozent des Kaufpreises. Je nachdem schuldet sie der Käufer oder der Verkäufer, oder beide zusammen. Dasselbe gilt für die Notariatshonorare. Das Entgelt des Notars orientiert sich am Kaufpreis. In Kantonen, in denen der Notar nicht einem Amt angehört, ist es ratsam, mehrere Offerten einzuholen. Grundbuchgebühren sind ebenfalls sehr unterschiedlich geregelt. Am besten ist, beim jeweiligen Amt Informationen dazu einzuholen.

Kosten für den Käufer

Neben dem Kaufpreis und den allenfalls gemeinsam mit dem Verkäufer zu tragenden Gebühren können beim Immobilienkauf noch die Kosten für die Errichtung des Schuldbriefs hinzukommen. Es gibt auch Kreditinstitute, die den Kreditnehmern die Kosten für die Prüfung des Kreditgesuches in Rechnung stellen.

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